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Der Erklärfilm zur Wahl des Abgeordnetenhauses von Berlin. Du wolltest schon immer mal wissen, wie genau die Wahl eigentlich abläuft und was es mit der Erst- und Zweitstimme auf sich hat? Julia und Malik zeigen das Wichtigste in Kürze, z. B. wie man seine Stimme abgeben kann und was mit ihr passiert.
So funktioniert das Berliner Abgeordnetenhaus
Aufgaben des AGH
Das Parlament hat drei wesentliche Aufgaben.
Aufgaben des AGH
- Gesetzgebung für das Land
- Regierungsbildung (Wahl des Regierenden Bürgermeisters / der Regierenden Bürgermeisterin)
- Kontrolle der Regierung (des Senats)
Hauptaufgabe des Berliner Parlaments ist die Gesetzgebung. Auf Anregungen von Regierung, Fraktionen und Volksinitiativen beraten die Abgeordneten, wo für das Zusammenleben in Berlin Gesetze geändert, ersetzt oder aufgehoben bzw. neue Gesetze beschlossen werden müssen.
Als zweite Aufgabe obliegt es dem Parlament, den Regierenden Bürgermeister oder die Regierende Bürgermeisterin zu wählen. Er oder sie ernennt dann Senatorinnen und Senatoren und bildet gemeinsam mit ihnen die Regierung, den Senat.
Die dritte große Aufgabe liegt in der Kontrolle der Regierung. Durch Fragen und die Anforderungen von Berichten wird nachvollzogen, ob die Regierung sich an das hält, was im Parlament beschlossen wurde.
Wie kommt ein Gesetz zustande?
Bevor ein Gesetz verabschiedet wird, durchläuft es einen langen Diskussionsprozess.
Wie kommt ein Gesetz zustande?
Ein Gesetzesentwurf (Gesetzesvorlage der Regierung, Gesetzesantrag aus dem Parlament oder ein Volksbegehren) wird beim Präsidenten oder der Präsidentin des Abgeordnetenhauses eingereicht. Jedes Gesetz durchläuft mindestens zwei Lesungen im Plenum. Zwischen den Lesungen wird es im zuständigen Fachausschuss beraten, wobei hier in der Regel auch der Sachverstand externer Expertinnen und Experten konsultiert wird. Die daraus resultierende Beschlussempfehlung wird in der zweiten Lesung im Plenum berücksichtigt. Für den Beschluss ist eine einfache Mehrheit notwendig. Für die Änderung der Verfassung ist hingegen eine Mehrheit von zwei Dritteln im Plenum erforderlich.
Das Berliner Wahlsystem
Das Abgeordnetenhaus von Berlin wird nach einem gemischten System gewählt.
Das Berliner Wahlsystem
Wie auch die Wahlen zum Bundestag wird die Wahl zum Abgeordnetenhaus nach dem sog. personalisierten Verhältniswahlrecht abgehalten. Alle Wahlberechtigten haben zwei Stimmen. Mit der Erststimme stimmen sie für eine Person, die im jeweiligen Wahlkreis kandidiert, die dann gewählt ist, wenn sie dort die meisten Stimmen erhalten hat (Personenwahl). Die Zweitstimme geben sie für eine Parteiliste ab. Jede Partei erhält einen Anteil der Sitze im Abgeordnetenhaus, entsprechend dem Verhältnis ihrer erreichten Stimmenzahl zur Gesamt-Zweitstimmenzahl (Verhältniswahl).
Die Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin findet grundsätzlich alle fünf Jahre statt. Die Abgeordneten werden von den Wahlberechtigten in allgemeiner, gleicher, geheimer und direkter Wahl gewählt.
Zusammensetzung des Parlaments
Das Parlament setzt sich nach den Wahlen in jeder Legislaturperiode neu zusammen.
Zusammensetzung des Parlaments
Das Abgeordnetenhaus setzt sich nach der Verfassung aus mindestens 130 Mitgliedern zusammen, von denen 60 % direkt in den Wahlkreisen und 40 % indirekt über Bezirks- bzw. Landeslisten gewählt werden. Hinzu kommen die Überhang- und Ausgleichsmandate.
Das Abgeordnetenhaus von Berlin besteht in der derzeitigen 18. Legislaturperiode aus insgesamt 160 Abgeordneten:
- SPD-Fraktion (38)
- CDU-Fraktion (31)
- Fraktion Die Linke (27)
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (27)
- AfD-Fraktion (22)
- FDP-Fraktion (11)
- fraktionslos (4)
Die Fraktionen der SPD, der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen haben zu Beginn der Wahlperiode eine Zusammenarbeit, die Koalition genannt wird, vereinbart und Michael Müller zum Regierenden Bürgermeister gewählt. Die Koalition stützt den Senat. Die Fraktionen der CDU, der AfD und der FDP bilden die parlamentarische Opposition.
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Einmal hingehen. Dreimal wählen.
Am 26. September wird in Berlin gleich drei Mal gewählt. Diese Broschüre gibt dir einen Überblick darüber, wieso du fünf Stimmen abgeben kannst und was bzw. wie gewählt wird. Herausgeberin ist die Berliner Landeszentrale für politische Bildung.
Die vorliegende Broschüre kann hier als PDF heruntergeladen werden.
Diese und weitere Informationen in leichter Sprache findest du hier im PDF.
Berliner Wahlsystem
Briefwahl
Du kannst oder möchtest am 26. September nicht ins Wahllokal gehen? Damit deine Stimme trotzdem zählt, gibt es die Möglichkeit, bereits vor dem Wahltag per Briefwahl abzustimmen! Darüber, wie das im Einzelnen funktioniert, informiert die Landeswahlleiterin für Berlin.
Hier entlangWahlbezirke und Lokale
Du bist unsicher, in welchem Wahlkreis du wohnst und abstimmen kannst? Eine Übersichtskarte zur Einteilung der Berliner Wahlkreise und auch ein Adressverzeichnis, das jede einzelne Hausnummer einem Berliner Wahlkreis und –bezirk zuordnet findet sich auf den Seiten des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg.
Hier entlangTermine und Fristen
Bis wann musst du einen Wahlschein beantragt haben, damit du deine Stimme per Brief abgeben kannst? Wann genau haben am 26. September die Wahllokahle geöffnet? Rund um die Wahl gibt es jede Menge Termine und Fristen. Eine Übersicht hat die Landeswahlleiterin für Berlin auf ihrer Seite zusammengestellt.
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